Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet Organisationen ab 50 Beschäftigten dazu, eine interne Meldestelle gemäß HinSchG einzurichten.
Die Frist für die Einrichtung dieser Meldestelle für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten läuft am 17. Dezember 2023 ab. Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gilt die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle bereits sogar schon seit dem 2. Juli 2023.
Was ist eine interne Meldestelle gemäß HinSchG?
Eine interne Meldestelle ist ein unabhängiges und vertrauliches Meldesystem, das es Beschäftigten ermöglicht, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen zu melden.
Die Meldestelle muss dabei folgende Anforderungen erfüllen:
- Sie muss unabhängig und vertraulich sein.
- Sie muss für alle Beschäftigten zugänglich sein.
- Sie muss eine angemessene Reaktion auf Meldungen gewährleisten.
Was sind die Folgen, wenn eine Organisation ihrer Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nicht nachkommt?
Bei Verstößen gegen das HinSchG können Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000,00 EUR verhängt werden.
Was können Unternehmen tun?
Unternehmen und Organisationen, die ihrer Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle nachkommen müssen, haben verschiedene Möglichkeiten:
- Sie können die Meldestelle selbst einrichten und betreiben, was oftmals zu Interessenkonflikten innerhalb der Organisation führen kann
- Sie können die Meldestelle kostengünstig an einen externen Dienstleister, wie z. B. Rechtsanwälten übertragen. Diese verfügen über das erforderliche Fachwissen, um Meldungen zu prüfen und ggf. weitere Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Unser Angebot
Als Rechtsanwalt bieten wir Unternehmen die Einrichtung und den Betrieb einer internen Meldestelle gemäß HinSchG als Dienstleistung an.
Unsere Meldestelle erfüllt alle Anforderungen des HinSchG und wird von einem erfahrenen Team aus Juristen und Compliance-Experten betreut.
Wir bieten Unternehmen folgende Vorteile:
- Volle Rechtssicherheit
- Kostengünstige und effiziente Lösung
- Umfangreiche Beratung und Unterstützung
- Selbstverständlich absolute Diskretion
Ausführliche Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Weiterführende Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und was Unternehmen zu tun, bzw. zu befürchten haben, wenn Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, können Sie unseren folgenden Blogbeiträgen entnehmen:
- Das Hinweisgeberschutzgesetz und was nun auf Unternehmen zukommt
- Das Hinweisgeberschutzgesetz – Einrichtung und Ausgestaltung der internen Meldestelle
- Das Hinweisgeberschutzgesetz – Meldung durch und Schutz von Hinweisgebern
- Das Hinweisgeberschutzgesetz – Sanktionen und Umsetzung im Unternehmen
Fazit
Die Frist für die Einrichtung einer internen Meldestelle läuft ab. Unternehmen, die ihrer Pflicht nachkommen müssen, sollten jetzt handeln, um empfindliche Bußgelder zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.