Vorlagen / Muster / Downloads

Nutzungsbedingungen

Urheber aller hier zum Download angebotenen Muster bin ich, Rechtsanwalt Marcel Wetzel. Die Muster können in der Praxis gern kostenlos verwendet und für eine Verwendung entsprechend angepasst bzw. verändert werden. Dies gilt auch für in den Mustern vorhandene Urheber- / Quellennachweise. Eine Nutzung in der Form, dass die Muster in Print- oder Onlinemedien gewerblich genutzt werden, z. B. auf anderen Internetseiten zum Download oder in Formularbüchern zur Verfügung gestellt werden, ist ohne meine Genehmigung nicht erlaubt.

Haftungsausschluss

Die hier bereitgestellten Muster müssen selbstverständlich für eine Anwendung im Einzelfall entsprechend angepasst werden. Eine anwaltliche Überprüfung wird deshalb ausdrücklich empfohlen. Eine Haftung für Schäden aufgrund der Verwendung eines Musters wird nicht übernommen.

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Unser Leistungsspektrum

Während der Begriff Datenschutz den meisten recht geläufig sein wird was den Inhalt und die damit verbundenen Tätigkeiten angeht, stellen “IT- und Vertragsrecht” dagegen relativ abstrakte Begrifflichkeiten dar.

Damit Sie einen Eindruck von unseren Tätigkeiten bekommen können, haben wir Ihnen hier unser detailliertes Leistungsspektrum zur Verfügung gestellt, das allerdings keine abschließende Aufzählung unserer möglichen Unterstützung für Sie darstellt. Im Zweifel gilt: einfach nachfragen.

Orientierungshilfen

Die DSGVO ist komplex und voller Begriffe, die erst in den kommende Jahren durch Behörden und Rechtsprechung mit “Leben” zu befüllen sind. Um Unternehmen die Umsetzung der DSGVO ein wenig einfacher zu machen, hat die Datenschutzkonferenz, das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eine Reihe von Kurzpapieren veröffentlicht, die dabei helfen sollen die Anforderungen der DSGVO zu verstehen und praxisnah umzusetzen.

Die Kurzpapiere können Sie hier herunterladen.

→ Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Auch wenn es die DSGVO nicht ausdrücklich benennt sollten alle Mitarbeitenden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind (also heutzutage fast alle), auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten verpflichtet werden. Dies geht aus der Systematik des Gesetzes hervor. Hier haben wir eine Musterverpflichtung samt Anhang für Sie zur Nutzung bereitgestellt.

Negativauskunft

Die DSGVO gibt Betroffenen eine Reihe von Rechten an die Hand, die sie gegenüber Unternehmen ausüben können. Eines davon ist das sog. Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO. Gesetzlich geregelt ist, dass ein Unternehmen innerhalb eines Monats auf eine solche Anfrage zu reagieren hat. Doch wie beantwortet man einen Antrag auf Auskunft über die im eigenen Unternehmen verarbeiteten Daten? Für den Fall, dass Sie keine Daten des Betroffenen vorliegen haben, haben wir eine passende Negativauskunft entworfen, die Sie für eine Beantwortung verwenden können.

Hinweisschilder Videoüberwachung

Unternehmen, die ihr Firmengelände bzw. Räumlichkeiten mittels Kameras überwachen, sind dazu verpflichtet Betroffene über die Modalitäten der Videoüberwachung aufzuklären und dabei sämtliche Informationspflichten der Art. 13 bzw. 14 DSGVO einzuhalten.

Da Hinweisschilder, die alle Informationen aufführen, schnell sehr unübersichtlich werden, gibt es die Möglichkeit, stattdessen ein sog. “vorgelagertes Hinweisschild” anzubringen, welches lediglich grundlegende Informationen enthält. Dieses Hinweisschild enthält zudem ein Hinweis, wo die weiterführenden Angaben einzusehen sind. Das vorgelagerte Hinweisschild sollte mindestens eine Größe von DIN A3 aufweisen. Bei dem tiefergehenden Informationsblatt genügt hingegen DIN A4.

Die Nutzung des vorgelagerten Hinweisschildes als Aushang ist lediglich optional, wobei dann zusätzlich zum Aushang das Informationsblatt in ausgedruckter Form für Betroffene (z.B. am Empfang) vorgehalten werden sollte.

Die Vorlagen können Sie hier herunterladen:

Vorgelagertes Hinweisschild Videoüberwachung

Hinweisschild Videoüberwachung