Update 2:
Die von der Firma Rossmann erhobene Klage gegen den Rundfunkbeitrag ist vom zuständigen Bayerischen Verfassungsgerichtshof angenommen (Az. Vf. 24-VII-12) und mit der Klage von Ermano Geuer zur gemeinsamen Entscheidung zusammengefasst worden.
Update 1:
Laut FAZ.net klagt jetzt auch die Drogeriekette Rossman gegen den Rundfunkbeitrag.
Das Unternehmen befürchtet demnach einen beachtlichen Anstieg der Kosten von rund 40.000 auf 200.000 € pro Jahr (übernommene Schleckerfilialen nicht miteinbezogen) und führt als Grund ebenfalls eine Einschränkung der Handlungsfreiheit, sowie einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot an.
Ursprünglicher Post:
Wie die meisten sicherlich wissen werden, wird der GEZ-Beitrag zum 01.01.2013 abgeschafft und durch eine Haushaltsabgabe ersetzt, wodurch jeder Haushalt verpflichtet wird, unabhängig davon, ob Empfangsgeräte bereitgehalten werden oder nicht, monatlich 17, 98 € an den Staat abzuführen.
Dagegen hat nun der Jurist Ermano Geuer (@geuerermano) Klage erhoben, da seiner Meinung nach eine solche Abgabe ungerechtfertigt in die Grundrechte der Bürger eingreift (Gleichheitsgrundsatz).
Weiterhin seien die Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes in dem dann geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zumindest fragwürdig.
Die Leute von Videogold haben mit dem Herrn ein kurzes Telefoninterview geführt und hiernach direkt noch die rechtliche Einschätzung von Herrn Volker Boehme-Neßler, seines Zeichens Medienrechtler, hinterhergeschoben.
In dem Video werden die unterschiedlichen Ansichten meiner Meinung nach recht gut angerissen, so dass man einen halbwegs guten Überblick bekommt, worum es im Kern eigentlich geht.
Quelle: Videogold