Inzest unter Geschwistern bleibt in Deutschland gem. §173 StGB strafbar. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied, dass die Verurteilung eines Mannes wegen Geschlechtsverkehrs mit seiner leiblichen Schwester nicht gegen EU Menschenrechte verstieß.
Die Richter führten dazu aus, dass sexuelle Beziehungen unter erwachsenen Geschwistern zwar nicht in allen 47 Mitgliedsstaaten strafbar seien, die Behörden in den Staaten diesbezüglich aber einen weiten Beurteilungsspielraum hätten.
Die Verurteilung des Beschwerdeführers habe jedenfalls dessen Recht aus Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf Achtung seines Privat- und Familienlebens nicht verletzt.
Laut dem Urteil besteht zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates kein Konsens hinsichtlich der Frage, ob einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Geschwistern eine Straftat darstellen. Allerdings seien in der Mehrheit der Mitgliedsstaaten solche Beziehungen strafbar.
Der EGMR betonte weiterhin, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner 2008 ergangenen Entscheidung eine sorgfältige Abwägung der Argumente vorgenommen. Hierbei habe es berücksichtigt, dass sexuelle Beziehungen zwischen Geschwistern Familienstrukturen und somit auch die Gesellschaft insgesamt ernsthaft beeinträchtigen könnten.
Das Urteil des EGMR ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Anwalt des Klägers kündigte an, die Angelegenheit vor die Große Kammer des Gerichts zu bringen.
Urteil im Originaltext | Pressemitteilung (Deutsch)