Die Westfälische Wilhelms-Universität Münster, genauer das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat derzeit die erste deutschlandweite Professur für IT-Recht ausgeschrieben.
Die Tätigkeit ist erst einmal auf sechs Jahre ausgelegt und wird in diesem Zeitraum durch die RWTÜV-Stiftung finanziert.
Betreuer Prof. Dr. Thomas Hoeren sagt zur Notwendigkeit der Professur, dass 80 % aller Softwareprojekte im ersten Anlauf ganz oder teilweise scheitern würden, weil weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer bei Abschluss des Vertrages wissen würden, was genau bei einer solch hoch komplexen Entwicklungsaufgabe auf sie zukomme. Meist komme es im Verlauf eines IT-Projekts zu rechtlichen Streitigkeiten über die Frage, was vonseiten des Auftraggebers an Leistungen geschuldet sei beziehungsweise was nicht mehr nachgefordert werden könne. Das 100 Jahre alte Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches helfe hier oft nicht mehr weiter.
Forschungsschwerpunkt der Tätigkeit wird also auf der Vertragsgestaltung liegen und sich mit den Fragen beschäftigen, wie sich permanente Veränderungen im Verlauf eines Softwareprojektes in rechtlich klare Sollvorgaben fassen lassen.
Bei dem Stellenangebot handelt es sich um eine Juniorprofessur, die zu Beginn des Wintersemesters 2012/21013 ihre Tätigkeit aufnehmen soll. Eine Juniorprofessur bietet die Möglichkeit Professor zu werden, ohne habilitiert haben zu müssen. Einstellungsvoraussetzungen sind hierbei ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft sowie die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel nachgewiesen durch eine herausragende Promotion.
Wer sein Glück versuchen möchte, kann die erforderlichen Unterlagen noch bis zum 27.04.2012 an die Universität schicken.
Quelle: Uni Münster | Stellenausschreibung | Pressemitteilung