#

zur Blogübersicht

Definition: § 223 Abs. 1 StGB – Körperliche Misshandlung

Jan. 17, 2009

Eine körperliche Misshandlung i. S. d. § 223 Abs. 1 StGB ist…

…jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt.

Aktuelle Beiträge

Rechtliche Stolperfallen bei der Gründung eines Vereins

Das Gründen eines Vereins ist eine spannende Möglichkeit, gemeinschaftliche Ziele zu verfolgen und Interessen zu bündeln. Im Vergleich zur Gründung eines privatwirtschaftlich organisierten Unternehmens gibt es bei Vereinen einige jedoch besondere rechtliche...