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Aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht: Das erste Änderungsgesetz des BDSG und die Folgen des Schufa-Urteils des EuGH

Feb 15, 2024

In der heutigen digitalisierten Welt spielt das Thema Datenschutz eine immer wichtigere Rolle. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. Dezember 2023 – bekannt als „SCHUFA Holding (Scoring)“-Urteil, C-634/21 – hat eine weitreichende Debatte über die Praktiken des Kredit-Scorings und den Schutz personenbezogener Daten entfacht. Dieses Urteil und der daraus resultierende Änderungsentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) markieren einen signifikanten Wendepunkt im Datenschutzrecht, insbesondere im Hinblick auf die Transparenz und den Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen. Im Folgenden werden die Hintergründe, die Änderungen und ihre Auswirkungen detailliert beleuchtet.

Hintergrund des EuGH-Urteils

Das EuGH-Urteil adressiert fundamentale Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness von Kredit-Scoring-Verfahren, wie sie von Auskunfteien – am prominentesten der SCHUFA – durchgeführt werden. Kritisiert wird insbesondere, dass die betroffenen Personen oft wenig bis gar keine Einsicht in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben und somit ihre Rechte nicht effektiv wahrnehmen können. Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte der betroffenen Personen zu stärken, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Informationen und das Verständnis der Logik hinter den Berechnungen ihrer Kreditwürdigkeit.

Das erste Änderungsgesetz des BDSG

Als direkte Antwort auf das EuGH-Urteil sieht der Gesetzesentwurf zum ersten Änderungsgesetz des BDSG vor, einen neuen § 37a zu implementieren, der spezifische Regelungen für das Scoring einführt. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Transparenz im Kredit-Scoring-Prozess zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den Grundrechten und Freiheiten der betroffenen Personen steht. Sie repräsentieren einen paradigmatischen Wandel im Umgang mit personenbezogenen Daten im Kontext des Kredit-Scorings.

Verbot bestimmter Datenarten

Eine der signifikantesten Neuerungen ist das Verbot der Nutzung bestimmter Datenarten für die Erstellung von Wahrscheinlichkeitswerten. Dazu gehören insbesondere besondere Kategorien personenbezogener Daten, Daten aus sozialen Netzwerken, Informationen über Zahlungsein- und -ausgänge sowie Anschriftendaten. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur relevante und angemessene Daten in den Scoring-Prozess einfließen, um Diskriminierung zu vermeiden und die Privatsphäre der Betroffenen zu schützen.

Transparenzpflichten

Ein weiterer zentraler Aspekt der Neuregelungen sind die Transparenzpflichten für die Verantwortlichen, die das Scoring durchführen. Diese müssen den betroffenen Personen präzise, transparente, verständliche und leicht zugängliche Informationen über die für das Scoring genutzten Daten, die Gewichtung der Kriterien und die Aussagekraft der Wahrscheinlichkeitswerte zur Verfügung stellen. Ziel ist es, den Betroffenen ein besseres Verständnis und Kontrolle über die Verarbeitung ihrer Daten und die darauf basierenden Entscheidungen zu ermöglichen.

Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen

Die Änderungen im BDSG haben weitreichende Auswirkungen für alle Beteiligten – von den betroffenen Personen über die Auskunfteien bis hin zu den Unternehmen, die Scoring-Verfahren nutzen.

Für betroffene Personen

Für die betroffenen Personen bedeuten die Änderungen einen deutlichen Zuwachs an Transparenz und Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten. Sie erhalten nicht nur ein Recht auf umfassendere Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten, sondern auch Einblick in die Kriterien und Logik, die ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen. Dies stärkt ihre Position erheblich und ermöglicht es ihnen, informierte Entscheidungen zu treffen und gegebenenfalls gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

Für Auskunfteien und Unternehmen

Auskunfteien und Unternehmen, die Scoring-Verfahren durchführen, stehen vor der Herausforderung, ihre Prozesse den neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Dies erfordert nicht nur technische und organisatorische Änderungen, sondern auch eine Neubewertung der verwendeten Daten und Algorithmen. Langfristig könnten diese Änderungen zu faireren und transparenteren Scoring-Verfahren führen, die das Vertrauen der Verbraucher stärken.

Fazit

Die durch das EuGH-Urteil angestoßenen und im ersten Änderungsgesetz des BDSG umgesetzten Neuerungen sind ein deutliches Signal für die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Wirtschaft. Sie reflektieren ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig faire und transparente Verfahren zu gewährleisten. Für uns als auf das Thema spezialisierte Kanzlei bieten diese Entwicklungen eine hervorragende Gelegenheit, unsere Mandanten zu beraten und zu unterstützen, ihre Rechte effektiv wahrzunehmen und die neuen Herausforderungen anzunehmen.

Die Diskussion um Datenschutz und Transparenz im Kredit-Scoring ist weit davon entfernt, abgeschlossen zu sein. Vielmehr stehen wir am Beginn einer Entwicklung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten in vielen Bereichen nachhaltig verändern wird.

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