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Gericht kassiert erste Redtube-Entscheidungen

Jan. 28, 2014

Eine gute Nachricht für alle Stream-Gucker:
Das Landgericht Köln hat inzwischen über die ersten vier Beschwerden von abgemahnten angeblichen Redtube-Nutzern entschieden und mit Beschluss vom 24.01.2014 einer Beschwerde stattgegeben. Darin haben sie festgestellt, dass das Gericht die Herausgabe von Namen und dazugehörigen Anschriften aufgrund der geloggten IP-Adressen nicht hätte beschließen dürfen.

Die Richter geben unter anderem an, dass durch das Streamen keine offensichtliche Rechtsverletzung begangen worden ist, die einen Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 2 S.1 Nr. 3 UrhG begründen würde.
Außerdem sei in den Auskunftsanträgen der Archive AG, die hier als Rechteinhaber auftritt, stets von “Download” eines geschützten Werks die Rede gewesen, weshalb die damals zur Entscheidung über die Auskunftsanträge berufene Kammer des Gerichts diesen stattgegeben habe. Die Kölner Richter stellen weiterhin klar, dass sie der Meinung sind, dass ein bloßes Streamen eines Videos noch keinen Verstoß im Sinne des Urheberrechts darstellt.

Gute Nachrichten also für alle Abgemahnten und Streaming-Freunde. Die Beschlüsse sind zwar noch nicht rechtskräftig und können noch von der Archive AG mit der Beschwerde angegriffen werden, allerdings ist die Tendenz des LG Köln wohl eindeutig.

Einen Beschluss im Original kann man hier nachlesen und die entsprechende Pressemitteilung dort.

 

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