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Bundesverfassungsgericht entscheidet: ESM wohl nicht verfassungswidrig

Sep. 12, 2012

Wie das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren heute um 10:00 Uhr vorläufig entschieden hat, ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) nach einer ersten summarischen Prüfung wohl nicht verfassungswidrig und kann vom Bundespräsidenten unter bestimmten Auflagen unterschrieben werden.

Beispielsweise soll sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf eine Höhe von 190 Milliarden begrenzt wird und ohne Zustimmung des in den entsprechenden Gremien sitzenden Vertreters Deutschlands nicht erhöht werden darf.
Praktisch sieht es so aus, dass der Bundestag seine Zustimmung zur Erhöhung dieser Summe geben muss, um die Haftungssumme zu erhöhen.
 Da es sich bei dem Urteil heute lediglich um das Eilverfahren handelte, wird es ebenfalls noch zu einem Hauptsacheverfahren kommen, das sich aber noch Monate wenn nicht gar Jahre hinziehen dürfte und dessen Ergebnis mit dem heutigen Urteil wohl bereits bekannt sein dürfte.

Das Urteil im Originaltext ist hier zu finden oder, wem das Urteil in Gänze zu lang ist, der kann sich hier die etwas kürzere Pressemitteilung durchlesen.
Sobald ich ein wenig Zeit finde das Urteil in Gänze zu lesen werde ich hierzu auch noch etwas schreiben.

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