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Vorratsdatenspeicherung in Österreich in Kraft getreten

Apr. 11, 2012

Viele werden es inzwischen mitbekommen haben, die Vorratsdatenspeicherung hat nun auch Österreich erreicht und ist dort am 01.04.12 in Kraft getreten. Über die Gesetzmäßigkeit der Datensammelwut wird ja nicht nur in Österreich, sondern auch weiterhin in ganz Europa gestritten. Doch wozu genau sind die Provider ab April eigentlich verpflichtet?
 

Die Anbieter haben erst einmal genau festzuhalten, wer mit wem Kommuniziert, egal ob das auf klassischem Weg per Telefongespräch über das Handy, wobei hierbei auch die Gerätekennung gespeichert wird, erfolgt oder ob die Unterhaltung per SMS, MMS bzw. E-Mail erfolgt. Inhalte werden dabei zwar keine gespeichert, allerdings reicht alleine die Positionsbestimmung eines Handys aus, um ein entsprechendes Profil des Nutzers zu erstellen.

Doch nicht nur die rechtliche Seite steht unter scharfer Kritik, auch die Finanzierung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung wird heiß diskutiert. Denn auch wenn Öffentliche Einrichtungen wie Universitäten von der Speicherpflicht ausgenommen sind, befinden sich noch immer über 165 Internet- und Mobilfunkbetreiber auf dem österreichischen Markt, welche die anfallenden Daten sechs Monate vorhalten müssen. Und auch, wenn 80% der Kosten vom Staat getragen werden dürfte die Schaffung einer entsprechenden Infrastruktur einiges an Kosten verursachen.

Das alles beruht auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, der auch Österreich zugestimmt, aber bis jetzt nicht umgesetzt hat.
Die Richtlinie sieht dabei einen Spielraum vor, wie lange die Daten gespeichert werden müssen. Somit liegt Österreich noch ganz am unteren Ende der zulässigen Dauer.

Mit der Umsetzung der Richtlinie beugt sich Österreich nun den drohenden Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung.

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