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Werbung für “Internet Flatrates” der Telekomanbieter irreführend

März 24, 2012

Viele haben sie, die von den einschlägige Telekommunikationsunternehmen vielfach beworbene Internetflatrate, ohne die ein Smartphone heutzutage eher halb soviel Spaß macht. Real sieht es leider ganz anders aus, nämlich so, dass viele Anbieter ihre “Flatrates” schon nach wenigen 100 MB auf GPRS Niveau drosseln. Damit hat man das Gefühl, die Bytes würden nur noch einzeln durch die Leitung tröpfeln, anstatt wie bei UMTS halbwegs erträglich zu fließen. Trotzdem werden sie immer wieder mit Worten wie “ohne Limit” und “unbegrenzt” beworben, die Einschränkungen lassen die Mobilfunkprovider aber nur allzu gern unter den Tisch fallen.

Wie die Wettbewerbszentrale am 16.03.12 in einer Pressemeldung mitteilte, haben es einige Unternehmen nach Abmahnung unterlassen damit zu werben, gegen die Übrigen hat sie jetzt einstweilige Verfügungen an unterschiedlichen Landgerichten erwirkt.

So z. B.:
LG Wiesbaden, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 11 O 1/12;
LG Hannover, Beschluss vom 25.01.2012, Az. 24 O 4/12;
LG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2012, Az. 312 O 83/12, n. rkr.;
LG Kiel, Urteil vom 29.02.2012, Az. 14 O 18/12, n. rkr.

 

 

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